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Ausgrenzen – oder inhaltlich stellen?
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Ausgrenzen – oder inhaltlich stellen?


15. Januar 2024

[Bild: afd_sitz-696x388.jpg]
Eine politische Kraft wie die AfD „inhaltlich zu stellen“ ist vergleichsweise mühsam und enthält auch noch die Gefahr, dass die eigenen Argumente schwächer sein könnten, als die des politischen Gegners.

Von PETER WÜRDIG | Wie umgehen mit der AfD, fragt Joshua Schultheiß in einem Artikel auf web.de und wenn man nicht recht weiter weiß, dann nimmt man am besten einen Juristen hinzu. Das ist der Legal Director des Vereins „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, Bijan Moini, der sich dazu wie folgt äußert: „Die AfD im Parlament auszugrenzen und sie inhaltlich zu stellen, wurde die längste Zeit seit ihrer Gründung versucht“. Dazu muss man wohl studierter Jurist sein, um nicht zu begreifen, dass das eine das genaue Gegenteil des anderen ist. Man kann nur entweder ausgrenzen oder inhaltlich stellen, beides gleichzeitig geht nicht.

Eine politische Kraft „inhaltlich zu stellen“ ist vergleichsweise mühsam und enthält auch noch die Gefahr, dass die eigenen Argumente schwächer sein könnten, als die des politischen Gegners. Deshalb hat man das bisher eben nicht versucht. Stattdessen glauben die Alt-Parteien seit der Gründung der AfD, also über gut zehn Jahre, ausgrenzen bzw. eine „Brandmauer“ aufstellen würde reichen. Dann kommt weiter hinzu: wer nicht die Entscheidungen der uns gegenwärtig Regierenden in gebührender Demut hinnimmt, sondern wagt, diese sogar zu kritisieren, wird als rechtsextrem oder als Nazi gebrandmarkt.

Nun sind aber zunehmend nicht mehr alle Wähler so dumm, dass sie auf diese Masche reinfallen, und bei steigenden Wahlergebnissen ist die Panik groß, wie man damit umgehen soll. Jetzt gibt es erste zaghafte Ansätze der CDU, dass man eventuell doch eine inhaltliche Auseinandersetzung versuchen sollte. Ob daraus ernsthaft etwas wird, müssen wir abwarten.

Andere jedoch meinen, das „Problem“ kriegt man nur vom Tisch, indem man der AfD „den Stecker zieht“, also die Partei verbietet. Der oben erwähnte Jurist Moini ist überzeugt, „ein Verbotsverfahren müsse daher als Option in Betracht gezogen werden“. Um das zu untermauern, wird ein Bericht einer Nichtregierungsorganisation herangezogen, des sogenannten „Deutschen Instituts für Menschenrechte“.

Wenn ein solches Institut den Begriff „Menschenrechte“ im Titel führt, könnte man erwarten, dass dieses Institut auch die Menschenrechte der direkt betroffenen im Auge hat. Das sind die Parteimitglieder der AfD, also jetzt circa 40.000 Menschen, und dass man sich in einem solchen Bericht um Objektivität bemüht. Leider völlig gefehlt, der Bericht ist eigentlich nur von Hass und (vermutlich gekaufter) Propaganda durchzogen. So heißt es schon im Vorwort: „Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat sich seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert und zu einer rechtsextremen Partei entwickelt, die das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.“ Wer einmal kurz in das Grundsatzprogramm der Partei geschaut hat, muss feststellen, eine mehr als abenteuerliche Bewertung.

Nun führt dieses Institut das Grundgesetz heran und zitiert: „Artikel 1 Absatz 1 GG Dort heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die hier verankerte Garantie bedeutet, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins die gleiche Menschenwürde und gleiche Rechte haben.“ Schon das ist eine falsche Auslegung: zwar haben alle Menschen die gleiche Menschenwürde, aber von „gleichen Rechten“ ist im Grundgesetz eben nicht die Rede. Gleiche Rechte für alle Menschen dieser Erde würde ja bedeuten, sie hätten alle Anspruch auf das deutsche Bürgergeld, eine Auffassung, der wohl nicht nur die AfD entgegentritt.

Wer aber Rechtsansprüche auf das deutsche Volk beschränkt (und diese anderen verwehrt), ist nach Auffassung dieses Instituts ein Rassist. Zu erinnern ist in dem Zusammenhang, dass über dem Reichstagsgebäude seit über 100 Jahren die Worte „Dem deutschen Volke“ stehen. Nach Auffassung dieses Instituts sind also damit die Abgeordneten im Bundestag auch Rassisten und müssten nun in ein neues Haus umziehen, auf dem dann stehen müsste. „Allen Menschen dieser Erde“.

Weiter wird in dem Bericht ausgeführt: „Menschen, die trotz deutscher Staatsangehörigkeit aus Sicht der AfD nicht als Deutsche gelten, verfügen nach Ansicht der Partei auch über keine Grund- und Menschenrechte.“ Eine Behauptung, die in krassem Widerspruch zum Programm der Partei steht und durch nichts belegt werden kann. Im Gegenteil: es gibt auch Menschen dieser Art, die aus gutem Grund Parteimitglieder der AfD sind und das auch bleiben wollen.

Da es in dem Bericht im gleichen Stil weitergeht, möchte ich hier die weitere Bewertung beenden.



[Bild: wuerdig.jpg]

PI-NEWS-Autor Peter Würdig, Jahrgang 1937, ist Abgeordneter im Samtgemeinderat Land Hadeln (bei Cuxhaven). Er hat das Studium der Physik an der TU Berlin mit Abschluss Diplom-Ingenieur beendet und engagiert sich in der AfD in Landes- und Bundesfachausschuss für die Gestaltung des Parteiprogramms im Bereich Energie- und Klimapolitik. Würdig leitet ein Unternehmen, das sich mit Programmen für die medizinische Statistik und die krankenhausversorgende Apotheke beschäftigt. Aktuelles dazu erfährt man auf seiner Facebook-Seite.

Quelle: https://www.pi-news.net/2024/01/ausgrenz...h-stellen/




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Der Klartexter
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