Für alle von euch,die in solche oder ähnliche Situationen geraten !
Der Amtseid der Polizei in der Bundespebublik
Bundespolizisten leisten heute folgenden Amtseid:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Wer nicht religiös ist, kann den Eid auch leisten ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" zu sprechen. Die Alternative: "Ich gelobe...".
Die meisten Polizisten stehen heute allerdings im Dienste der Bundesländer. Jedes Bundesland hat in seinem Landesbeamtengesetz eigene Eidesformeln festgelegt. Und so legen Polizisten heute je nach Bundesland einen etwas anderen Amtseid ab. Zwei Beispiele:
Sachsen:
"Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde."
Nordrhein-Westfalen:
"Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Sowohl in Sachsen als auch in Nordrhein-Westfalen gilt analog wie im Bund: Wer nicht auf Gott schwören will, der darf geloben."
Quelle:
https://www.mdr.de/…/was-wurde-aus-der-volkspolizei-eid-100…
Siehe hier das Bundesbeamtengesetz (BBG) § 64 Eidespflicht, Eidesformel
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__64.html
Und wenn Polizisten sagen man dürfe nicht mit dem Grundgesetz irgendwo stehen und eine politische Meinung äussern, dann erinnert diese Polizisten an den Artikel 5 des Grundgesetzes:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Quelle Artikel 5 Grundgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/ar...74HM0cnV30