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Verfassungsschutz verpasst Präsident Haldenwang „Maulkorb“
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Verfassungsschutz verpasst Präsident Haldenwang „Maulkorb“


4. August 2023

[Bild: haldenwang_maulkorb-696x388.jpg]
Am Donnerstag unterzeichnete das BfV gegenüber dem VG Köln und der AfD eine „Stillhaltezusage“ von Thomas Haldenwang bis zum Ende der noch bis Sonntag laufenden AfD-Europawahlversammlung.

Anfang dieser Woche bewertete der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang (CDU), öffentlich die laufende Europawahlversammlung der AfD in Magdeburg und behauptete unter anderem die Verbreitung „rechtsextremistischer Verschwörungstheorien“ (PI-NEWS berichtete). Wegen dieses Eingriffs in den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess und dem erneuten Versuch, Wähler zu beeinflussen, wurde das BfV daher am Dienstag von der AfD abgemahnt.

Da sich das BfV weigerte, wie gefordert zu reagieren, wurde am Mittwoch ein Eilverfahren vor dem VG Köln eingeleitet (Az.: 6 L 1491/23). Hier hat das BfV nun am Donnerstag eingeräumt, dass es sich bis zum Ende der Wahlversammlung am kommenden Sonntag nicht mehr hierzu äußern wird.

Damit hat das BfV seinem eigenen Präsidenten nicht nur einen „Maulkorb“ verpasst, sondern zugleich eine gerichtliche Verurteilung vermieden. Dass das Gericht insofern die vorsorglich formulierten weitergehenden Anträge (im sog. „Zwischenverfahren“, ohne Entscheidung in der Sache) zurückgewiesen hat, ist daher kein Erfolg des BfV. Nach Ende der Versammlung wird das Eilverfahren fortzuführen sein, um ein gerichtliches Verbot der Äußerungen zu erzielen.

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel weisen die Vorwürfe des Verfassungsschutzpräsidenten auf das Schärfste zurück:

„Haldenwang versucht erneut aus seinem Amt heraus, politisch Einfluss zu nehmen. Dieser Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten der Europawahlversammlung ist ebenso rechtswidrig, wie die pauschale Diffamierung gewählter Kandidaten und der Versuch, diese schon jetzt bei den Wählern schlecht zu reden. Um dieser staatlichen Einflussnahme Einhalt zu gebieten, sind wir erneut erfolgreich gegen den Verfassungsschutz vorgegangen. Vielleicht versteht Herr Haldenwang nun endlich, dass er kein Politiker ist – und dass es die Bürger sind, die über Wahlvorschläge entscheiden müssen.“

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, ergänzt:

„Der Verfassungsschutz unterzeichnet nur selten und nur ungern Unterlassungserklärungen. Darum ist diese schnelle Stillhaltezusage ein klares Signal, das wir begrüßen. Obwohl der VS gemäß juristischer Standard-Vorgehensweise heute vorerst keine Rechtspflicht zu diesem Schritt anerkennt, ist die nun unterzeichnete Stillhalte-Verpflichtung angesichts der sonst niemals so schnell unterzeichneten Unterlassungserklärungen ein eindeutiger Hinweis, dass man sich seitens des BfV um die Unbilligkeit und juristische Unhaltbarkeit des von ihrem Präsidenten geäußerten ‘Geraunes’ zu unseren Kandidaten voll bewusst ist. Man muss nun sogar klar vermuten, dass die von Haldenwang quasi ‘live’ getätigten abwertenden und parteiischen Äußerungen trotz deren klarer Illegalität bewusst getätigt worden waren.

Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen über ihren Geheimdienst schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Haldenwang versuchte zum wiederholten Male, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen. Haldenwang musste sich bewusst gewesen sein, dass ihm seine definitionsfreien Sprüche von ‘rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen’ unserer Kandidaten niemals erlaubt sein konnten. Er verband sie sogar mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft.

Es ist nicht das erste Mal, dass Abmahnungen und Gerichte diese parteiische Wahlhilfe des BfV zu Lasten der AfD stoppen müssen. Wir sehen darum unseren ebenfalls bereits gerichtsanhängigen Vorwurf einer rein politischen Motivation der Amtsführung des BfV erneut als bestätigt an. Das Verhalten seines Präsidenten und auch das vieler seiner (weisungsgebundenen) Mitarbeiter ist notorisch rechtswidrig, da es das staatliche Neutralitätsgebot ständig bricht. Wir fordern darum erneut, wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.“

Quelle: https://www.pi-news.net/2023/08/verfassu...gegen-afd/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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